Differenzbesteuerung nach § 25a UStG
Eigene Felder und ein Workflow in JTL-Wawi erkennen differenzbesteuerte Aufträge und steuern die Belege.
Gebrauchte MacBooks und Laptops verkauft PSmartplace mit Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. JTL-Wawi bildet diese Sonderregelung im Standard nicht ab, deshalb haben wir sie mit den Bordmitteln der Wawi umgesetzt.
Jeder betroffene Artikel hat zwei eigene Felder: einen Schalter für die Differenzbesteuerung und den Einkaufspreis. Der Einkaufspreis ist die Grundlage für die Steuer, denn nach § 25a zählt nur die Marge zwischen Einkauf und Verkauf. In der Wawi laufen diese Artikel ohne Umsatzsteuer, damit auf dem Beleg keine ausgewiesen wird.
Geht ein Auftrag ein, prüft ein Workflow, ob er einen dieser Artikel enthält. Ist das so, setzt er ein eigenes Feld am Auftrag auf Differenzbesteuerung. Daran erkennt die Druckvorlage, dass sie keine Umsatzsteuer ausweist und den Hinweis auf die Differenzbesteuerung druckt. Im Auftrag muss dafür niemand etwas von Hand umstellen.







