Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Abschnitt A – AGB für Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der HELDENTAT GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer") gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, die zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Beratungs-, Konzeptionierungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Unternehmensprozesse, ERP-Systeme, E-Commerce, IT-Infrastruktur sowie angrenzende Dienstleistungen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarte Vergütung ist wie folgt fällig: 50 % bei Auftragserteilung, 30 % nach Zwischenabnahme oder Erreichen eines definierten Projektmeilensteins, 20 % nach Endabnahme. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
§ 5 Zusatzleistungen
Leistungen, die über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehen, werden nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet. Der Auftragnehmer weist auf Zusatzleistungen hin; bei dringendem Handlungsbedarf ist er berechtigt, diese ohne vorherige Rücksprache auszuführen.
§ 6 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellung, abzunehmen. Werden wesentliche Mängel nicht schriftlich und konkret benannt, gilt die Leistung als abgenommen. Die Abnahme kann nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigert werden.
§ 7 Termine und Fristen
Vereinbarte Termine sind verbindlich, soweit sie schriftlich als solche ausgewiesen sind. Terminverzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Materialien rechtzeitig zur Verfügung. Mehraufwand, der durch unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers entsteht, wird gesondert vergütet.
§ 9 Namensnennung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenz zu nennen und erstellte Werke zu Präsentations- und Marketingzwecken zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 10 Rechteeinräumung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Nutzungsrechte an bereitgestellten Materialien ein und versichert, dass er über diese Rechte verfügt und Dritte nicht verletzt werden.
§ 11 Rechteeinräumung durch den Auftragnehmer
Mit vollständiger Bezahlung der Vergütung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den erstellten Werken. Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.
§ 12 Eigenwerbung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in erstellten Werken dezent auf seine Urheberschaft hinzuweisen. Der Auftraggeber kann dies gegen eine gesonderte Vergütung ausschließen.
§ 13 Mängelhaftung
Der Auftragnehmer beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
§ 14 Haftungsbeschränkung
Der Auftragnehmer haftet unbegrenzt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertraglich vereinbarten Auftragswert begrenzt.
§ 15 Kündigung
Im Fall einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung aller bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf 30 % der noch nicht erbrachten Restleistungen als Aufwandspauschale.
§ 16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Abschnitt B – AGB für Hosting-Dienstleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten ergänzend zu Abschnitt A für alle Verträge über die Bereitstellung von Webhosting, Serverleistungen und damit verbundenen Diensten durch die HELDENTAT GmbH.
§ 2 Leistungen des Anbieters
Der Auftragnehmer stellt die vereinbarten Hosting-Ressourcen mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit. Technische Supportanfragen werden werktags bearbeitet.
§ 3 Leistungsänderungen
Wesentliche Änderungen werden mindestens 4 Wochen im Voraus schriftlich angekündigt.
§ 4 Vertragsschluss
Die Abrechnung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder PayPal. Der Auftraggeber erteilt mit Vertragsschluss das entsprechende Lastschriftmandat.
§ 5 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss zu. Unternehmer im Sinne des § 14 BGB haben kein Widerrufsrecht.
§ 6 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte zu veröffentlichen. Bei Verstößen ist der Auftragnehmer berechtigt, Inhalte zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
§ 7 Vergütung
Die Hosting-Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, den Hosting-Dienst zu sperren.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
Hosting-Verträge werden für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht spätestens 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Für Datenverluste haftet der Auftragnehmer nur, wenn er die Datensicherung vertraglich übernommen hat. Im Übrigen gilt § 14 des Abschnitts A entsprechend.
§ 10 AGB-Änderungen
Änderungen werden mit einer Frist von mindestens 6 Wochen angekündigt. Ohne Widerspruch innerhalb von 4 Wochen gelten die neuen AGB als angenommen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
§ 12 Alternative Streitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit.
Abschnitt C – Datenschutz im Auftragskontext
§ 1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Im Rahmen der Auftragsabwicklung verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten ausschließlich zur Erfüllung des Vertragszwecks sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.
§ 2 Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
§ 3 Rechte der betroffenen Person
Der Auftraggeber hat die nach Art. 15–21 DSGVO zustehenden Rechte. Anfragen bitte an: info@heldentat.com
§ 4 Speicherdauer
Vertragsdaten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen gespeichert (regelmäßig 10 Jahre für steuerrelevante Unterlagen).
Stand: Mai 2025 · HELDENTAT GmbH, Bleichstraße 1/2, 89077 Ulm
